Arbeit und Ausbildung

 

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Asylsuchende und geduldete Personen arbeiten, diese Voraussetzungen sind hier zu finden: Zugang zu Arbeit mit Duldung.
Es ist auch möglich gemeinnützig zu arbeiten, dabei kann man bis zu 80 Cent pro Stunde als Aufwandsentschädigung erhalten, darf allerdings nicht mehr als 80 Stunden im Monat arbeiten.
Für diesen Fall macht der gemeinnützige Träger einen Vertrag mit dem Geflüchteten, um die sogenannten Arbeitsgelegenheiten zu vereinbaren.

Will man jedoch eine geregelte Arbeit aufnehmen, braucht man eine Arbeitserlaubnis. Um diese zu erhalten, muss dieser Antrag auf Arbeitserlaubnis ausgefüllt und anschließend zum Ausländeramt Nürtingen gebracht werden.
Das Formular wird dann an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, wo letztendlich die Entscheidung getroffen wird, ob eine Arbeitserlaubnis ausgestellt werden kann. Bei positivem Ausgang wird dies im Ausweis des Antragstellers vermerkt.

Die Bundesagentur muss die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen treffen, tut sie das nicht, gilt die Arbeitserlaubnis als erteilt (siehe Asylmagazin 6/2013 & 3/2015).

Ist ein Geflüchteter bereits 4 Jahre in Deutschland und sein Verfahren noch nicht abgeschlossen, so braucht er keine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde einzuholen. Ein entsprechender Vermerk im Ausweis weist dann darauf hin.
Die Bundesagentur für Arbeit hat auch diesen Fragebogen zur Feststellung der Kompetenzen entwickelt, die Geflüchtete bei der Agentur für Arbeit einreichen können.

Der Geflüchtete muss seinen Verdienst beim Landratsamt angeben. Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sind Einkommen und Vermögen vor Eintritt von Leistungen aufzubrauchen. Wenn er das nicht macht, bekommt er eine Aufforderung zur Nachzahlung.

Bei der Arbeitssuche von Jugendlichen kann die Jugendbuero Nürtingen weiterhelfen.
Ansonsten kümmern sich das Jobcenter Nürtingen, ebenso wie die Agentur für Arbeit Nürtingen um Jobangebote und Vermittlungen.

Die Jugendwerkstatt bietet Beschäftigung und Qualifizierung an.

 

Helmut Hartmann

Mail: sh.hartmann@t-online.de