Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle wollen wir die häufig gestellten Fragen sammeln und beantworten, die zur Situation der Geflüchteten in Nürtingen gestellt werden.
Zuerst einmal, ja, Du kannst spenden!
Um unsere Arbeit weiterhin anbieten zu können, sind wir sogar auf Spenden angewiesen!
Das Geld wird auf einem Konto gesammelt und nach Bedarf verteilt.
Es ist auch möglich Geld an Kirchen zu spenden, man sollte dann aber „Flüchtlingsarbeit Nürtingen“ als Stichwort verwenden.
Hier findest Du mehr zum Thema Spenden.
Unsere Spenden werden vor allem zur finanziellen Unterstützung von Geflüchteten verwendet.
Unterstützung beantragen kann jeder, der bestimmte Kriterien erfüllt.
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen das sind und welche Möglichkeiten es gibt, findest Du bei Arbeit und Ausbildung.
Die Flüchtlingsinitiativen nehmen keine Kleiderspenden mehr an.
Vielen Dank nochmal an Alle, die so spontan ihre Hilfsbereitschaft angeboten haben!
Das Café International nimmt geringe Mengen Kleiderspenden an, die am selben Nachmittag von den anwesenden Gästen ausgesucht werden können.
Auf HelpTo kannst Du entweder selbst Spenden reinstellen oder Gesuche finden.
Der Diakonieladen freut sich immer über Kleidung, besonders wenn diese zur Jahreszeit passt.
In Nürtingen findest Du den Diakonieladen in der Plochingerstraße 61, Anfragen kannst Du unter der 07022/36167 stellen.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Auch die DRK Kleiderkammer ist auf Kleiderspenden angewiesen.
Abgeben kann man die Klamotten immer mittwochs von 8:00 Uhr – 11:00 Uhr.
Ansonsten kann man den dort stehenden Container verwenden
Donnerstag von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr können dort Kleider gekauft werden.
Beide Einrichtungen bitten um saubere, gewaschene und tragbare Kleidung.
DRK und Diakonieladen sind beide professionelle Einrichtungen, die sich spezialisiert haben, Kleiderspenden anzunehmen und wieder zu verkaufen.
Damit werden Werte nicht weggeschmissen und andere Menschen können sich günstig Kleider kaufen.
Das eigenständige Einkaufen der Kleidung fördert diesbezügliches Verantwortungsbewusstsein.
Zum anderen ist es auch sinnvoll, da dann nicht Hilfe angenommen werden muss, sondern selbst aktiv einkaufen gegangen werden kann.
Die Geflüchteten können sich dann würdiger passende Kleidung aussuchen.
In der gesamten Europäischen Union ist der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Eine Übersicht mit sozialrechtlichen Fragen findet ihr hier:
Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Geflüchtete bekommen eine Erstausstattung kostenlos. Das DRK weist darauf hin, dass Kleidung zu wirklich annehmbaren Preisen verkauft wird.
So beschrieb das DRK und der Diakonie Laden als teuerstes Kleidungsstück Anzüge und Mäntel, welche 2,50 € kosten!
Dazu hat Jochen Braunmüller in einem Vortrag am 17. Mai 2015, die Fallen und was daraus werden kann, zusammengefasst.
Du kannst Dich beim Integrationsbüro der Stadt Nürtingen oder im Café International unverbindlich informieren.
Behördengeschäfte, insbesondere zum Asylverfahren, sollten von den Hauptamtlichen der AWO bzw der Sozialen Dienste geleistet werden, während die Ehrenamtlichen idealerweise den gesamten Bedarfs- und Freizeitbereich der Geflüchteten koordinieren.
In der Realität ist jedoch die Unterstützung der AWO auch im Asylverfahren notwendig, da bei dem derzeitigen Personalschlüssel nicht jeder die nötige Unterstützung erfahren kann.
Falls Ehrenamtliche im Asylverfahren tätig werden, ist ein Austausch mit der Hauptamtlichen der AWO / Sozialen Dienst zwingend notwendig, um Doppelungen und Verwirrung zu vermeiden.
Tankgutscheine für Fahrten im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
Ab sofort erstattet die Stadt Nürtingen Autofahrten, die Ehrenamtliche im Rahmen ihres Engagements in Nürtingen tätigen, mit Tankgutscheinen. Pro 50 gefahrene Kilometer wird ein Tankgutschein von 10 € ausgegeben. Alle Fahrten ab dem 01.01.2016 können so abgerechnet werden. Als Nachweis für die Fahrten muss das Formular ausgefüllt und bei der Kontaktstelle für Ehrenamt abgegeben werden. Bitte das Formular erst einreichen, wenn 50 km gefahren und in der Tabelle dokumentiert sind. Rückfragen zum Vorgehen bitte an Sven Singler (s.singler@nuertingen.de).
Ablauf der medizinischen Behandlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG):
Die Behandlungskosten normaler, einfacher Akutbehandlungen beim Hausarzt werden vom Kreissozialamt im Rahmen des AsylblG übernommen.
Das AsylblG beinhaltet jedoch nur eingeschränkte Leistungen wie Schmerzbehandlung und lebensbedrohliche Krankheiten.
Die Kostenübernahme für jede weiterführende Behandlung muss beim Landratsamt zuvor beantragt werden.
Das Landratsamt braucht dafür einen vom Geflüchteten unterschrieben Antrag zusammen mit dem Original der Überweisung (auf der die Diagnose und die vom Facharzt verlangte Untersuchung steht) sowie eine Schweigepflichtsentbindung. Beide Formulare haben die AWO-Hauptamtlichen.
Brillen werden nicht bezahlt. Es gibt bestimmte Filialen, die Kassengestelle für 1 Euro verkaufen. In dringenden Fällen kann NFANT auch einen Zuschuss geben.
Die AWO wird vom Landratsamt Esslingen beauftragt, die Geflüchteten in den „Vorläufigen Unterkünften“ zu betreuen. Eine Sozialarbeiterin ist verantwortlich für 150 Personen.
AWO-Aufgaben-Stand-Januar2013
Das Landratsamt stellt einen Hausmeister und eine Heimleitung, die mehrere Gemeinschaftsunterkünfte betreuen und dementsprechend nicht immer da sein können.
Nach Anerkennung bzw. nach Ablauf von zwei Jahren dürfen sich Geflüchtete eine eigene Bleibe suchen.
Wird keine gefunden, so weist der Landkreis einen neuen Wohnort in sogenannten „Anschlussunterbringungen“ zu.
Hat der Geflüchtete eine eigene Bleibe oder ist in der Anschlussunterbringung, dann ist der Soziale Dienst der jeweiligen Stadt zuständig.
Der Landkreis Esslingen ist zuständig für Unterbringung und Versorgung der ihm zugewiesenen Geflüchteten.
Die AWO übernimmt im Landkreis Esslingen die hauptamtliche soziale Betreuung der Geflüchteten bis zur Anerkennung bzw in den ersten zwei Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland.
Zum Aufgabenkatalog
Die Stadt Nürtingen unterstützt im Sozialen Dienst einem Pool an Integrationsmanagerinnen und Sozialarbeitern die Geflüchteten und die Koordination des Ehrenamts. (Integrationsbüro)
Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege (Diakonie, Caritas, AWO, Paritätischer, DRK, usw.) ist im Kinder- und Jugendhilfeausschuss wie auch im Sozialausschuss des Landkreis Esslingen vertreten.
Hier werden die Rahmenbedingungen entschieden, die mit der Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis Esslingen zusammenhängen.
Vor Ort unterstützen die Kirchen und Vereine die Koordination im Freizeit- und Bedarfsbereich.
Die Kirchen bemühen sich um weitere Immobilien und sind im engen Kontakt mit den Zuständigen im Landratsamt.
Die kath. Kirche hat eine 25% Stelle zur Unterstützung der Ehrenamtlichen geschaffen.
Der Trägerverein Freies Kinderhaus unterstützt die Initiativen mit Infrastruktur und Know How im Ehrenamtsbereich.
NFANT trifft sich regelmäßig in der Alten Seegrasspinnerei. Hier ist auch das Café International.
Dazu haben wir eine eigene Seite angelegt, da es sich hierbei um ein wichtiges Thema handelt.
Hier findest Du alles zum Thema Dolmetscher.